Erwägungsgrund 2 32026D0565
Zur Bewältigung der erheblichen Anzahl der durch die EZB in Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben zu erlassenden Beschlüsse wurde ein Verfahren zum Erlass spezifischer delegierter Beschlüsse eingerichtet.
Zur Bewältigung der erheblichen Anzahl der durch die EZB in Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben zu erlassenden Beschlüsse wurde ein Verfahren zum Erlass spezifischer delegierter Beschlüsse eingerichtet.