ENTWURF BESCHLUSS Nr. …/2026 DES ASSOZIATIONSRATES EU-UKRAINE vom … in Bezug auf die Einsetzung des Unterausschusses für die Reform der öffentlichen Verwaltung im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits und zur Billigung der Einsetzung des Gemischten Beratenden Ausschusses zwischen dem Europäischen Ausschuss der Regionen und den gewählten lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Ukraine
Um Beratungen auf Sachverständigenebene zu den wichtigen Fragen im Anwendungsbereich des Abkommens zu ermöglichen, sollten der Unterausschuss für die Reform der öffentlichen Verwaltung und der Gemischte Beratende Ausschuss eingesetzt werden —
Erwägungsgrund 3 32026D0618
Erwägungsgrund 3 32026D0618Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen