Erwägungsgrund 2 32020D1805
Die Geltungsdauer der in dem Beschluss (EU) 2016/1349 der Kommission festgelegten Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Schuhe sowie der damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen endet am 5. August 2022.