Erwägungsgrund 1 32026D0681
Mit den Artikeln 67 bis 71 der Verordnung (EU) 2024/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates wird der Kommission die Befugnis übertragen, Kontrollen und Koordinierungsmaßnahmen in Bezug auf illegale Verbringungen von Abfällen durchzuführen, die eine hohe Komplexität aufweisen und schwerwiegende nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt haben könnten, und wenn die erforderliche Untersuchung eine grenzübergreifende Dimension mit mindestens zwei beteiligten Staaten aufweist.