Erwägungsgrund 4 32026D0681
Das OLAF muss Zugang zu einschlägigen Informationen haben, die sich im Besitz der Kommissionsdienststellen und Exekutivagenturen befinden, um die ihm durch diesen Beschluss übertragenen Befugnisse ausüben zu können —
Das OLAF muss Zugang zu einschlägigen Informationen haben, die sich im Besitz der Kommissionsdienststellen und Exekutivagenturen befinden, um die ihm durch diesen Beschluss übertragenen Befugnisse ausüben zu können —