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Sollte der Ministerrat nicht in der Lage sein, die Beschlüsse auf seiner Sitzung am 18. Dezember 2025 anzunehmen, so sollte es möglich sein, diese Beschlüsse nach der 23. Tagung des Ministerrats gemäß der Geschäftsordnung der Energiegemeinschaft im Wege des Schriftverkehrs anzunehmen, ohne dass hierfür ein weiterer Beschluss des Rates erforderlich ist, oder auf der nächsten Tagung des Ministerrats im Jahr 2026 —
Der Rat hat am 9. Dezember 2024 den Beschluss (GASP) 2024/3116 angenommen.
Der Rat hat am 8. Oktober 2024 den Beschluss (GASP) 2024/2643 angenommen.
Der Rat hat am 8. Oktober 2024 den Beschluss (GASP) 2024/2643 angenommen.
Der Rat hat am 8. Oktober 2024 den Beschluss (GASP) 2024/2643 angenommen.
Der Rat hat am 8. Oktober 2024 den Beschluss (GASP) 2024/2643 angenommen.
Der Rat hat am 8. Oktober 2024 den Beschluss (GASP) 2024/2643 angenommen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.