Erwägungsgrund 3 32026D0710
Der Unterausschuss für die Reform der öffentlichen Verwaltung sollte als Plattform für den strategischen Politikdialog dienen, die Erörterung und Koordinierung wichtiger Reformen auf dem Gebiet der öffentlichen Verwaltung erleichtern, eine zentrale Rolle bei der Überwachung der Umsetzung des Fahrplans für die Reform der öffentlichen Verwaltung spielen und Orientierungshilfen bieten, um die Angleichung an EU-Standards und bewährte Verfahren sicherzustellen. Der Gemischte Beratende Ausschuss würde als Plattform zum Austausch bewährter Verfahren der Union auf dem Gebiet der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und zu Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Assoziierungsabkommens auf territorialer Ebene dienen und würde so eine einheitliche und stabile Form der Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden bieten, wodurch sie eine aktive Rolle bei der gemeinsamen Leitung des Gemischten Beratenden Ausschusses, der Mitgestaltung der Agenda und der Abgabe von Empfehlungen spielen könnten.