ENTWURF BESCHLUSS Nr. …/2026 DES ASSOZIATIONSRATES EU-REPUBLIK MOLDAU vom … in Bezug auf die Einsetzung des Unterausschusses für die Reform der öffentlichen Verwaltung gemäß dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits und zur Billigung der Einsetzung des Gemischten Beratenden Ausschusses zwischen dem Ausschuss der Regionen der Europäischen Union und den gewählten Vertretern lokaler Behörden der Republik Moldau
Nach Artikel 439 Absatz 2 des Abkommens kann der Assoziationsrat beschließen, weitere Sonderausschüsse oder -gremien für bestimmte Bereiche einzusetzen, die für die Umsetzung dieses Abkommens erforderlich sind, und legt Zusammensetzung, Aufgaben und Arbeitsweise dieser Ausschüsse oder Gremien fest.
Erwägungsgrund 5 32026D0710
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