ENTWURF BESCHLUSS Nr. …/2026 DES ASSOZIATIONSRATES EU-REPUBLIK MOLDAU vom … in Bezug auf die Einsetzung des Unterausschusses für die Reform der öffentlichen Verwaltung gemäß dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits und zur Billigung der Einsetzung des Gemischten Beratenden Ausschusses zwischen dem Ausschuss der Regionen der Europäischen Union und den gewählten Vertretern lokaler Behörden der Republik Moldau
Um in wichtigen Bereichen, die in den Anwendungsbereich des Abkommens fallen, Erörterungen auf Sachverständigenebene zu ermöglichen, sollten der Unterausschuss für die Reform der öffentlichen Verwaltung und der Gemischte Beratende Ausschuss eingesetzt werden —
Erwägungsgrund 6 32026D0710
Erwägungsgrund 6 32026D0710Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen