Erwägungsgrund 3 32026D0730
Nach Artikel 54 des Abkommens von Chicago kann der ICAO-Rat internationale Richtlinien und Empfehlungen (Standards and Recommended Practices, SARP) annehmen und sie als Anhänge zum Abkommen von Chicago bezeichnen.
Nach Artikel 54 des Abkommens von Chicago kann der ICAO-Rat internationale Richtlinien und Empfehlungen (Standards and Recommended Practices, SARP) annehmen und sie als Anhänge zum Abkommen von Chicago bezeichnen.