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Die Teilnehmer an der Sektorvereinbarung für Luftfahrzeuge (im Folgenden „Teilnehmer“) entscheiden im schriftlichen Verfahren über Änderungen des Artikels 28 der Anlage II zur Sektorvereinbarung für Luftfahrzeuge, mit denen eine dauerhafte Anpassung der Credit Spreads von – 29 Basispunkten in die Berechnung des marktorientierten Aufschlags eingeführt würde. Daher würden diese Änderungen den Anstieg des MCS ausgleichen, der sich aus der Umstellung des Basissatzes von LIBOR auf SOFR ergibt, und Planbarkeit für Luftfahrzeughersteller und andere Nutzer der Sektorvereinbarung für Luftfahrzeuge schaffen.
Gemäß Anlage II Abschnitt 2 der Sektorvereinbarung für Luftfahrzeuge sind die mittleren Credit Spreads (Median Credit Spreads, im Folgenden „MCS“) einer der…
Der Standpunkt, der im Namen der Union hinsichtlich des Beschlusses der Teilnehmer an der Sektorvereinbarung über Exportkredite für zivile Luftfahrzeuge in…
Die Teilnehmer an der Sektorvereinbarung für Luftfahrzeuge (im Folgenden „Teilnehmer“) müssen Einvernehmen über Änderungen an der Sektorvereinbarung für…
Anlage II Abschnitt 1 der Sektorvereinbarung für Luftfahrzeuge enthält die Verfahren der Risikoeinstufung für Geschäfte, die dieser Sektorvereinbarung…
Der Standpunkt, der im Namen der Union hinsichtlich des Beschlusses der Teilnehmer an der Sektorvereinbarung über Exportkredite für zivile Luftfahrzeuge (im…
Daher sollte der von der Union zu vertretende Standpunkt darin bestehen, die Änderungen von Anhang II Artikel 28 der Sektorvereinbarung für Luftfahrzeuge gemäß…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.