Erwägungsgrund 3 32026D0832Jede Vertragspartei sollte mindestens fünf Personen als Mitglieder der Sachverständigengruppe benennen. Die Vertragsparteien sollten darüber hinaus mindestens…
Erwägungsgrund 1 32026D1557BESCHLUSS (EU) 2026/1557 DES RATES vom 29. Juni 2026 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Handelsausschuss in Bezug auf eine überarbeitete Liste der Schiedsrichter gemäß Artikel 14.18 und eine überarbeitete Liste der Sachverständigen gemäß Artikel 13.15 zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 13.15 Absatz 3 des Abkommens sollen die Vertragsparteien eine Liste von mindestens 15 Personen erstellen, die willens und in der Lage sind, bei…
Erwägungsgrund 1 32019D1578BESCHLUSS (EU) 2019/1578 DES RATES vom 20. September 2019 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Ausschuss „Handel und nachhaltige Entwicklung“, der mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzt wurde, zu der in Artikel 13.15 genannten Sachverständigengruppe zu vertretenden Standpunkts
Nach Artikel 13.15 Absatz 3 des Abkommens einigen sich die Vertragsparteien auf eine Liste von mindestens 15 Personen, die willens und in der Lage sind, als…
Erwägungsgrund 4 32018D1464BESCHLUSS (EU) 2018/1464 DES RATES vom 28. September 2018 über den im Namen der Europäischen Union im CETA-Ausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung, der mit dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingerichtet wurde, im Hinblick auf die Erstellung von Listen mit Personen, die willens sind, als Mitglieder der Sachverständigengruppen gemäß Kapitel dreiundzwanzig und Kapitel vierundzwanzig des Abkommens zu fungieren, zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 23.10 Absatz 6 und Artikel 24.15 Absatz 6 besteht jede Liste aus mindestens drei von jeder Vertragspartei benannten Personen und aus mindestens…
Erwägungsgrund 2 32021D0838BESCHLUSS (EU) 2021/838 DES RATES vom 10. Mai 2021 zur Festlegung des im Namen der Union im Unterausschuss „Handel und nachhaltige Entwicklung“, der mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzt wurde, im Hinblick auf die Erstellung der Liste der Sachverständigen, die als Mitglieder der Sachverständigengruppe gemäß Artikel 301 des Abkommens ausgewählt werden können, zu vertretenden Standpunkts
Nach Artikel 301 Absatz 3 des Abkommens haben sich die Vertragsparteien auf eine Liste von mindestens 15 Personen mit Fachwissen in Bezug auf Fragen in…
Erwägungsgrund 3 32026D1557BESCHLUSS (EU) 2026/1557 DES RATES vom 29. Juni 2026 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Handelsausschuss in Bezug auf eine überarbeitete Liste der Schiedsrichter gemäß Artikel 14.18 und eine überarbeitete Liste der Sachverständigen gemäß Artikel 13.15 zu vertretenden Standpunkt
Die Vertragsparteien haben den Wunsch geäußert, einen Teil der Nichtstaatsangehörigen, die in der Sachverständigengruppe den Vorsitz führen können, zu ersetzen.