Art. 2 32026D0832BESCHLUSS (EU) 2026/832 DES RATES vom 30. März 2026 über den im Namen der Europäischen Union im Handelssonderausschuss für gleiche Wettbewerbsbedingungen für einen offenen und fairen Wettbewerb und eine nachhaltige Entwicklung, der mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzt wurde, im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zur Erstellung einer Liste von Personen, die bereit und in der Lage sind, als Mitglieder der nach Artikel 409 des genannten Abkommens eingesetzten Sachverständigengruppe zu fungieren, zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32026D0802BESCHLUSS (EU) 2026/802 DES RATES vom 16. März 2026 über den im Namen der Europäischen Union hinsichtlich des Beschlusses der Teilnehmer an der Sektorvereinbarung über Exportkredite für zivile Luftfahrzeuge in Anhang III des Übereinkommens über öffentlich unterstützte Exportkredite über Änderungen an der Berechnung des marktorientierten Aufschlags zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32026D0878BESCHLUSS (EU) 2026/878 DES RATES vom 30. März 2026 über die Vorlage — im Namen der Europäischen Union — eines Vorschlags zur Aufnahme von TBPH in Anlage A des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32026D0433BESCHLUSS (EU) 2026/433 DES RATES vom 17. Februar 2026 zur Ernennung eines vom Königreich Schweden vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32026D0811BESCHLUSS (EU) 2026/811 DES RATES vom 30. März 2026 zur Ernennung eines vom Königreich Spanien vorgeschlagenen Mitglieds und eines vom Königreich Spanien vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32026D0882BESCHLUSS (GASP) 2026/882 DES RATES vom 21. April 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/667 über eine Unterstützungsmaßnahme in Form eines allgemeinen Programms zur Unterstützung der Afrikanischen Union im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität im Zeitraum 2022-2024
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.