Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der nächsten Sitzung des gemäß Artikel 18 Absatz 1 des Protokolls über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Linienverkehr und in Sonderformen des grenzüberschreitenden Linienverkehrs mit Kraftomnibussen zum Interbus-Übereinkommen eingesetzten Gemeinsamen Ausschusses im Hinblick auf die Annahme seiner Geschäftsordnung zu vertreten ist, beruht auf dem Beschluss des durch das Protokoll eingesetzten Gemeinsamen Ausschusses, der dem vorliegenden Beschluss im Entwurf beigefügt ist.
Der Standpunkt, der im Namen der Union während der Sitzungen des mit Artikel 23 des Übereinkommens über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden…
Gemäß Artikel 18 Absatz 1 des Protokolls zum Übereinkommen über den grenzüberschreitenden gelegentlichen Personenverkehr mit Kraftomnibussen (im Folgenden…
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit Artikel 164 des Austrittsabkommens eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Änderung des…
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit Artikel 164 des Austrittsabkommens eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die praktischen…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Annahme seiner Geschäftsordnung zu vertreten ist, beruht auf dem diesem…
Das Protokoll über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Linienverkehr und in Sonderformen des grenzüberschreitenden Linienverkehrs mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.