Art. 1 Abs. 2 32020D2139BESCHLUSS (EU) 2020/2139 DES RATES vom 15. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen Ausschuss, der mit dem Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits eingesetzt wurde, im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
Die Vertreter der Union im Gemeinsamen Ausschuss können geringfügigen Änderungen am Entwurf des Beschlusses des Gemeinsamen Ausschusses zustimmen, ohne dass ein…
Art. 1 Abs. 2 32020D2138BESCHLUSS (EU) 2020/2138 DES RATES vom 15. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen Ausschuss, der mit dem Abkommen über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzt wurde, im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
Die Vertreter der Union im Gemeinsamen Ausschuss können geringfügigen Änderungen am Entwurf des Beschlusses des Gemeinsamen Ausschusses zustimmen, ohne dass ein…
Art. 1 Abs. 2 32020D2140BESCHLUSS (EU) 2020/2140 DES RATES vom 15. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen Ausschuss, der mit dem Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung des Staates Israel andererseits eingesetzt wurde, im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
Die Vertreter der Union im Gemeinsamen Ausschuss können geringfügigen Änderungen am Entwurf des Beschlusses des Gemeinsamen Ausschusses zustimmen, ohne dass ein…
Art. 1 Abs. 2 32020D2141BESCHLUSS (EU) 2020/2141 DES RATES vom 15. Dezember 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen Ausschuss, der mit dem Abkommen über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzt wurde, im Hinblick auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
Die Vertreter der Union im Gemeinsamen Ausschuss können geringfügigen Änderungen am Entwurf des Beschlusses des Gemeinsamen Ausschusses zustimmen, ohne dass ein…
Art. 1 Abs. 2 32024D1011BESCHLUSS (EU) 2024/1011 DES RATES vom 25. März 2024 über den von der Union in dem durch das Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union einerseits und der Agentur für die Sicherheit des Flugverkehrs in Afrika und Madagaskar (ASECNA) andererseits über die Entwicklung der Satellitennavigation und die Erbringung der damit verbundenen Dienste für die Zivilluftfahrt im Zuständigkeitsbereich der ASECNA eingerichteten GNSS-Ausschuss EU/ASECNA in Bezug auf die Annahme der Geschäftsordnung dieses Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
Geringfügige Änderungen des Entwurfs des Beschlusses können von den Vertretern der Union im Gemeinsamen Ausschuss ohne weiteren Beschluss des Rates akzeptiert…
Art. 1 Abs. 2 32017D1190BESCHLUSS (EU) 2017/1190 DES RATES vom 12. Juni 2017 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im — durch das Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die europäischen Satellitennavigationsprogramme eingesetzten — GNSS-Ausschuss Europäische Union/Schweiz zur Annahme von dessen Geschäftsordnung zu vertreten ist
Die Vertreter der Union im Gemeinsamen Ausschuss sind befugt, geringfügigen Änderungen des im Entwurf beigefügten Beschlusses zuzustimmen, ohne dass ein neuer…