Erwägungsgrund 3 32026D0861
Die Mongolei möchte dem AETR beitreten. Die Mongolei hat derzeit bilaterale Abkommen mit mehreren Mitgliedstaaten der Union sowie mit mehreren anderen nicht der Union angehörenden AETR-Vertragsparteien. Der Beitritt der Mongolei könnte mit bestimmten Vorteilen einhergehen, darunter einheitlichere Vorschriften für den internationalen Straßenverkehr aus der und in die Mongolei. Der Beitritt der Mongolei zum AETR liegt daher im Interesse der Union, und es ist daher angezeigt, dass die Union einen Vorschlag zur Änderung des AETR mit diesem Ziel vorlegt.