Erwägungsgrund 1 32026D0878
Die Europäische Gemeinschaft hat das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (im Folgenden „Übereinkommen“) mit dem Beschluss 2006/507/EG des Rates genehmigt.
Die Europäische Gemeinschaft hat das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (im Folgenden „Übereinkommen“) mit dem Beschluss 2006/507/EG des Rates genehmigt.