Erwägungsgrund 3 32026D0886
Am 5. März 2026 hat der Rat den Durchführungsbeschluss (GASP) 2026/529 angenommen, mit dem die am 24. Februar 2026 vom Ausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen aufgenommenen vier Personen in die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, im Anhang des Beschlusses 2014/450/GASP des Rates.