Art. 7 32026D0894
Status der EUPM Armenia und ihres Personals
Die Rechtsstellung der EUPM Armenia und ihres Personals, gegebenenfalls einschließlich der Vorrechte, Immunitäten und weiterer für die Durchführung und das reibungslose Funktionieren der EUPM Armenia erforderlichen Garantien, ist Gegenstand einer Übereinkunft, die gemäß Artikel 37 EUV und nach dem Verfahren des Artikels 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geschlossen wird.