Art. 9 32014D0486
Rechtsstellung der EUAM Ukraine und ihres Personals
Die Rechtsstellung der EUAM Ukraine und ihres Personals, gegebenenfalls einschließlich der Vorrechte, Immunitäten und weiterer für die Durchführung und das reibungslose Funktionieren der EUAM Ukraine erforderlichen Garantien, ist Gegenstand einer Übereinkunft, die nach Artikel 37 EUV und im Einklang mit dem Verfahren nach Artikel 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geschlossen wird.