Beschluss (EU) 2026/994 der Kommission vom 4. Mai 2026 zur Gewährung einer Ausnahme von bestimmten Vorschriften der Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU für die Portugiesische Republik im Hinblick auf das kleine, isolierte Netz der Insel Berlenga (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2026) 2789) (Nur der portugiesische Text ist verbindlich)
Dieser Beschluss gilt ab dem 29. Juli 2020 .
Art. 4 32026D0994
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