Art. 3 32026D0994
Die nach Artikel 1 gewährte Ausnahme gilt nur für die Zwecke des Projekts Berlenga Sustentável .Die portugiesischen Behörden stellen sicher, dass alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Das Projekt Berlenga Sustentável wird unter Bedingungen durchgeführt, die darauf abzielen, den Wettbewerb im Binnenmarkt und dessen Integration zu stärken, und die den Übergang zur Erzeugung von erneuerbarer Energie und zu mehr Flexibilität, Energiespeicherung, Elektromobilität und Laststeuerung nicht behindern.
Die nationale Regulierungsbehörde ist in der Lage, das Projekt Berlenga Sustentável zu beobachten und seine Kosten zu überwachen.
Die Anforderung an die Entflechtung der Rechnungslegung gemäß Artikel 56 der Richtlinie (EU) 2019/944 gilt für das Projekt Berlenga Sustentável , und E-REDES bzw. der neue Konzessionär führt für das Eigentum an den Erzeugungsanlagen und für deren Betrieb getrennte Konten.
Zur Vermeidung von Quersubventionen werden die Kosten des Projekts Berlenga Sustentável nicht durch Verteilernetzentgelte gedeckt, sondern durch getrennte Mittel.