§ 6 Abs. 1 SächsWaffGDVOSächsische Waffengesetzdurchführungsverordnung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 25 QEWVVerordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschaftsverbänden
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 14 StVorVStellenvorbehaltsverordnung
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 9 Abs. 1 BüchsMstrVVerordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Büchsenmacher-Handwerk
Diese Verordnung tritt am 1. April 1982 in Kraft.
§ 36 AWaffVAllgemeine Waffengesetz-Verordnung
Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2003 in Kraft. Gleichzeitig treten die Erste Verordnung zum Waffengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März…