§ 23 eWpRVVerordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 21 WVOWerkstättenverordnung
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 20 WpIVergVVerordnung über die aufsichtsrechtlichen Vorgaben an Vergütungssysteme von Mittleren Wertpapierinstituten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 9 WoBetrQV SLVerordnung über bauliche Anforderungen für Einrichtungen nach dem Saarländischen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetz (Saarländische Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsmindestbauverordnung) Vom 22. Juli 2021
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 9 KWGWpIGVermVVerordnung über die vertraglich gebundenen Vermittler und das öffentliche Register nach § 2 Absatz 10 Satz 5 des Kreditwesengesetzes und nach § 3 Absatz 2 Satz 5 des Wertpapierinstitutsgesetzes
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.