Verordnung zur Übertragung besoldungsrechtlicher Ermächtigungen Vom 9. März 2023*)
Die Ermächtigung zum Erlass der Rechtsverordnungen nach § 25 Absatz 1 und 2 und § 49 des Saarländischen Besoldungsgesetzes wird auf das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport übertragen.
§ 1 BesRErmV SL
§ 1 BesRErmV SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen