BetrAVG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 30b BetrAVGGesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung · Zweiter Teil § 30a§ 30c § 4 Abs. 3 gilt nur für Zusagen, die nach dem 31. Dezember 2004 erteilt wurden.