§ 47 BEHVVerordnung zur Durchführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 20 PBRüVVerordnung zur Rückforderung überzahlter Entlastungen nach dem Strompreisbremsegesetz und dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz sowie zum Übergang von Rückforderungsansprüchen auf den Bund
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.