3. BetrAVStatVO — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 9 3. BetrAVStatVOInkrafttretenDritte Verordnung zur Durchführung einer Bundesstatistik über Art und Umfang der betrieblichen Altersversorgung § 8Schlußformel Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. § 8Schlußformel