BeVO — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 10 BeVOWeitergehende AnforderungenVerordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BeVO)1) Vom 4. April 2023 § 9§ 11 An Beherbergungsstätten in Hochhäusern können aus Gründen des Brandschutzes weitergehende Anforderungen gestellt werden. § 9§ 11