§ 250 Abs. 3 BewGBewertungsgesetz
Im Sachwertverfahren nach den §§ 258 bis 260 sind zu bewerten:
§ 182 Abs. 1 BewGBewertungsgesetz
Der Wert der bebauten Grundstücke ist nach dem Vergleichswertverfahren (Absatz 2 und § 183), dem Ertragswertverfahren (Absatz 3 und §§ 184 bis 188) oder dem…
§ 258 Abs. 1 BewGBewertungsgesetz
Bei Anwendung des Sachwertverfahrens ist der Wert der Gebäude (Gebäudesachwert) getrennt vom Bodenwert zu ermitteln.
§ 189 Abs. 1 BewGBewertungsgesetz
Bei Anwendung des Sachwertverfahrens ist der Wert der Gebäude (Gebäudesachwert) getrennt vom Bodenwert nach § 190 zu ermitteln.
§ 55 Abs. 4 Nr. 1 EStGEinkommensteuergesetz
Für unbebaute Grundstücke der auf den 1. Januar 1964 festgestellte Einheitswert. 2Wird auf den 1. Januar 1964 kein Einheitswert festgestellt oder hat sich der…