BFD-WahlV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 11 BFD-WahlVInkrafttretenVerordnung über die Wahl der Sprecherinnen und Sprecher der Freiwilligen des Bundesfreiwilligendienstes § 10Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 10