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Dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird zugestimmt.
Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Der Staatsvertrag tritt nach Artikel 16 Absatz 1 des Staatsvertrages am ersten Tag des Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem die letzte Mitteilung der vertragschließenden Länder, dass die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Abkommens erfüllt sind, dem für die Eingliederungshilfe zuständigen Ministerium des Landes Sachsen-Anhalt zugeht.