§ 5 Abs. 2 BerSchulWiVwTGSV SLVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an den zweijährigen Berufsfachschulen der Fachrichtungen Wirtschaft und Verwaltung, Technik, Gesundheit und Soziales sowie Gastronomie und Nahrung im Saarland Vom 20. September 2019*
Aufgenommen werden kann, wer einen Hauptschulabschluss oder einen von der Schulaufsichtsbehörde als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist. Die…
§ 56 Abs. 1 Nr. 1 BFSO SNAufnahmevoraussetzungen und -verfahren
der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und
§ 63 Abs. 2 Nr. 1 BFSO SNAufnahmevoraussetzungen und -verfahren sowie Dauer der Ausbildung
der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und
§ 6 Abs. 1 Nr. 2 FSO SNSchulordnung Fachschule
der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule in einer nicht einschlägigen Berufsausbildung oder ein gleichwertiger Bildungsstand und eine einschlägige…
§ 6 Abs. 8 FSchulSozPädAPO SL 2026Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - die Ausbildung und Prüfung an Akademien für Erzieherinnen und Erzieher - Fachschulen für Sozialpädagogik - Vom 26. Juni 2026*
Die Feststellung nach Absatz 5 Satz 4 und das Zeugnis nach Absatz 5 Satz 8 mit einem jeweils „erfolgreich“ lautenden Eintrag sind als Nachweis der…