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Die Aufnahme in die Berufsfachschule erfolgt in die Fachstufe I. Bei der Aufnahme belegt die Schülerin oder der Schüler eine Fachrichtung.
Aufgenommen werden kann, wer einen Hauptschulabschluss oder einen von der Schulaufsichtsbehörde als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist. Die Aufnahme in eine Berufsfachschule ist bei der betreffenden Schule in schriftlicher Form oder elektronisch unter Beifügung des in Satz 1 genannten Nachweises zu beantragen. Im Aufnahmeantrag ist die gewünschte Fachrichtung anzugeben.
Die Fachstufe I beginnt mit einer zehnwöchigen Einstiegsphase.
Schülerinnen und Schüler, die einen zum Hauptschulabschluss führenden Bildungsgang des allgemeinbildenden Schulsystems mit einem Hauptschulabschluss mit dem Notendurchschnitt von weniger als der Note „befriedigend“ (07 Punkte) abgeschlossen haben und damit in die Fachstufe I aufgenommen werden, können bis zum Ablauf der Einstiegsphase auf Beschluss der Klassenkonferenz in den Bildungsgang der Ausbildungsvorbereitung an der Berufsschule verwiesen werden, wenn bereits in der Einstiegsphase abzusehen ist, dass sie die Fachstufe I nicht erfolgreich beenden werden; dies gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die bereits den Bildungsgang der Ausbildungsvorbereitung an der Berufsschule durchlaufen haben. Mit Schülerinnen und Schülern nach Satz 1, bei Minderjährigen mit deren Erziehungsberechtigten, ist spätestens fünf Wochen vor Ablauf der Einstiegsphase ein Gespräch zu führen. Spätestens zwei Wochen vor dem Beschluss der Klassenkonferenz ist die Schülerin oder der Schüler, bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte, gemäß § 1 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes schriftlich anzuhören. Wird nicht in die Ausbildungsvorbereitung verwiesen, verbleibt es bei der Aufnahme in die Fachstufe I. c) Lernbegleitung und individuelle Förderung