§ 12 Abs. 3 Nr. 4 MedInfoFAngAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste/zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste
Prüfungsbereich Praktische Übungen:Im Prüfungsbereich Praktische Übungen soll der Prüfling eine von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben aus…
§ 93 Abs. 1 Nr. 2 BFSO SNPraktischer Teil der Zwischenprüfung
Fallvorstellung mit einer Dauer von maximal 15 Minuten,
§ 10 Abs. 3 Nr. 4 MedInfoFAngAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste/zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste
Prüfungsbereich Praktische Übungen:Im Prüfungsbereich Praktische Übungen soll der Prüfling eine von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben aus…
§ 44 Nr. 1 BFSO SNGliederung
medizinische Dokumentation,
§ 60 Abs. 4 BFSO SNSchulfremdenprüfung
Gegenstand einer weiteren praktischen Prüfung sind Prüfungsaufgaben aus dem Lernfeld In akuten Notfällen adäquat handeln mit einer Prüfungsdauer von 15 Minuten.