§ 71 BFSO SNBerufsbezeichnung
Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte Sozialassistentin oder Staatlich geprüfter…
§ 61 BFSO SNBerufsbezeichnung
Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte Krankenpflegehelferin oder Staatlich geprüfter…
§ 52 Abs. 4 APO-BFS-HABVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Berufsfachschulen für Haushaltsführung und ambulante Betreuung (APO-BFS-HAB) Vom 14. Juli 2023*)
Wer die Staatliche Abschlussprüfung/Teil 2 bestanden hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Assistentin für Ernährung und Versorgung,…
§ 52 Abs. 4 APO-BFS-HEPVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung über die Ausbildung und Prüfung an der Berufsfachschule der Fachrichtung Heilerziehungspflege (APO-BFS-HEP) Vom 14. Juni 2023**)
Wer die Staatliche Abschlussprüfung/Teil 2 bestanden hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialassistentin, Schwerpunkt…
§ 6 Abs. 1 SächsAAssWBVOSächsische Weiterbildungsverordnung Arztassistent
Die Weiterbildung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Modulprüfungen und die Bachelorprüfung erfolgreich abgelegt wurden. Der erfolgreiche Abschluss der…