§ 61 BFSO SNBerufsbezeichnung
Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte Krankenpflegehelferin oder Staatlich geprüfter…
§ 77 FSO SNSchulordnung Fachschule
Die erfolgreich bestandene Abschlussprüfung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin (Bachelor Professional in Sozialwesen)“…
§ 52 Abs. 4 APO-BFS-HEPVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung über die Ausbildung und Prüfung an der Berufsfachschule der Fachrichtung Heilerziehungspflege (APO-BFS-HEP) Vom 14. Juni 2023**)
Wer die Staatliche Abschlussprüfung/Teil 2 bestanden hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialassistentin, Schwerpunkt…
§ 51 BFSO SNBerufsbezeichnung
Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte Medizinische Dokumentationsassistentin oder Staatlich…
§ 52 Abs. 4 APO-BFS-GTBVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an der Berufsfachschule der Fachrichtung Ganztagsbetreuung (APO-BFS-GTB) Vom 14. Juli 2023*)
Wer die Staatliche Abschlussprüfung/Teil 2 bestanden hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte sozialpädagogische Assistentin, Schwerpunkt…