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Die Weiterbildung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Modulprüfungen und die Bachelorprüfung erfolgreich abgelegt wurden. Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung „staatlich anerkannte Arztassistentin (Physician Assistant)“ oder „staatlich anerkannter Arztassistent (Physician Assistant)“.
Über die Ergebnisse der Prüfungen erstellt die Hochschule oder Berufsakademie ein Abschlusszeugnis. In dieses sind die Module mit Noten und Leistungspunkten nach dem European Credit Transfer System (ECTS), das Thema der Bachelorarbeit und deren Note sowie deren ECTS-Leistungspunkte, die Gesamtnote des Bachelorstudiums und die ECTS-Note aufzunehmen. Das Abschlusszeugnis enthält den Zusatz, dass der Abschluss gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung „staatlich anerkannte Arztassistentin (Physician Assistant)“ oder „staatlich anerkannter Arztassistent (Physician Assistant)“ berechtigt.
Auf Grund des erfolgreich abgeschlossenen Studiums verleiht die Hochschule oder Berufsakademie den Hochschulgrad Bachelor of Science (B.Sc.).
Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte Medizinische Dokumentationsassistentin oder Staatlich…
Abschlusszeugnisse sind staatliche Urkunden für Schülerinnen und Schüler sowie Teilnehmende an der Schulfremdenprüfung, die den erfolgreichen Abschluss des…
Über die bestandene Bachelorprüfung erhält die oder der Studierende innerhalb eines Monats nach Beendigung des Studiums ein Zeugnis. Das Zeugnis bezeichnet den…
Das Studium wird durch eine Prüfung abgeschlossen. Die Berufsakademie stellt über die bestandene Prüfung ein Zeugnis und über die Verleihung der…
Wer die Staatliche Abschlussprüfung/Teil 2 bestanden hat, erhält ein Abschlusszeugnis gemäß Anlage 5. Das Abschlusszeugnis enthält die endgültigen Endnoten der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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