BGB — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 1956 BGBAnfechtung der FristversäumungBürgerliches Gesetzbuch · Buch 5, Abschnitt 2, Titel 1 § 1955§ 1957 KI-Hinweise anzeigenDie Versäumung der Ausschlagungsfrist kann in gleicher Weise wie die Annahme angefochten werden. 0 0