Gesetze
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Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. Er faßt Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
Für die Beschlußfähigkeit und die Beschlußfassung im Vorstand gelten die Vorschriften der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder über die Ausschüsse, sofern…
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn nach Ladung sämtlicher Vorstandsmitglieder mehr als die Hälfte der Mitglieder, darunter der Vorsteher oder sein…
An der Beschlussfassung des Vorstandes sind nur die Mitglieder des Vorstandes, im Falle ihrer Verhinderung die mit ihrer Vertretung beauftragten Personen zu…
Der Vorstand ist zur Beschlussfassung in allen Angelegenheiten der Landwirtschaftskammer berufen, die nicht durch dieses Gesetz, die Hauptsatzung [5] oder einen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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