§ 18 Abs. 2 WupperVG NRWGesetz über den Wupperverband
Im Jahr sind mindestens zwei Sitzungen des Verbandsrates abzuhalten. Die oder der Vorsitzende muß eine Sitzung anberaumen, wenn mindestens fünf Mitglieder des…
§ 11 Abs. 3 RVRG NRWGesetz über den Regionalverband Ruhr
Das Wahlverfahren, die Verpflichtung der oder des Vorsitzenden, ihrer oder seiner Stellvertretungen und deren Abberufung sowie Einzelheiten über die Sitzungen,…
§ 8 Abs. 2 GehöfSchG SLGesetz Nr. 537 betreffend die Waldgehöferschaften und gleichartigen WaIdgemeinschaften in ungeteilter Gemeinschaft zur gesamten Hand (Gehöferschaftsgesetz) Vom 20. November 1956
Der Vorstand tritt einmal im Lauf des ersten Vierteljahres eines jeden Kalenderjahres zusammen. Er kann nach Bedarf zu weiteren Sitzungen einberufen werden. Er…
§ 15 Abs. 2 AAVG NRWGesetz über die Gründung des Verbandes zur Sanierung und Aufbereitung von Altlasten Nordrhein-Westfalen
Im Jahr sind mindestens zwei Sitzungen des Vorstandes abzuhalten. Die oder der Vorsitzende des Vorstandes muss eine Sitzung anberaumen, wenn mindestens ein…
§ 18 Abs. 2 AggerVG NRWGesetz über den Aggerverband
Im Jahr sind mindestens zwei Sitzungen des Verbandsrates abzuhalten. Die oder der Vorsitzende muß eine Sitzung anberaumen, wenn mindestens fünf Mitglieder des…