BAG, 9 AZR 44/09Urteil v. 2010-02-23 · § 611 BGB
Altersteilzeit - Geschäftsführerhaftung - keine persönliche Haftung als frühere Mitgeschäftsführer der Arbeitgeberin für die unterbliebene Insolvenzsicherung
BAG, 7 ABR 51/08Beschluss v. 2010-02-17 · § 611 Abs 1 BGB
Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers - Aufhebung eines gesetzlich begründeten Arbeitsverhältnisses - gemeinsamer Betrieb
BSG, B 6 KA 2/21 RUrteil v. 2022-01-26 · § 611 BGB
Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung der Anstellung eines Arztes in einem medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) - Erfordernis einer abhängigen Beschäftigung
BSG, B 10 EG 2/19 RUrteil v. 2020-06-25 · § 611 Abs 1 BGB
Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - monatlicher Zahlungszeitraum des Grundgehalts - Berücksichtigung von ebenfalls monatlich gezahlten Provisionen als laufender Arbeitslohn - Entfallen der Bindungswirkung der Lohnsteueranmeldung bei nachfolgendem Einkommensteuerbescheid - Erhöhung des Elterngelds durch monatliche Provisionen im Bemessungszeitraum - korrespondierende Minderung des Elterngelds durch monatliche Provisionen im Bezugszeitraum - Berücksichtigung einer Lohnnachzahlung im Elterngeldbezug - strenges Zuflussprinzip - sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit eines Grundurteils im Höhenstreit - Zurückverweisung
BSG, B 10 EG 3/19 RUrteil v. 2020-06-25 · § 611 Abs 1 BGB
Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - Provision - sonstige Bezüge - laufender Arbeitslohn - Steuerrechtsakzessorietät - weitere Entgeltbestandteile - Zahlungszeitraum für das Grundgehalt maßgebend - gleichbleibende Höhe nicht entscheidend - Nach- oder Vorauszahlungen bei umsatzbezogenen Provisionen - Einordnung im Lohnsteuerabzugsverfahren - Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers - Bindung der Beteiligten im Elterngeldverfahren bis zum Einkommensteuerbescheid - Wegfall der Bindungswirkung - nachgelagerte Prüfung der Elterngeldbehörde - greifbare Anhaltspunkte - absehbares Ende der Bindung schon bei Abgabe der Einkommensteuererklärung - vorläufige Zahlung von höherem Elterngeld - Korrekturmöglichkeiten nach bestandskräftig abgeschlossenem Elterngeldverfahren - nachträglicher Neufestsetzungsantrag durch den Elterngeldberechtigten - Prüfung der nachträglichen Korrektur durch die Elterngeldbehörde