Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, 2 A 303/12Urteil v. 2013-10-17 · § 823 Abs 2 BGB
Unterlassung ehrenrühriger Äußerungen; eigener Anspruch eines einzelnen Mitarbeiters der Gemeinde gegen Gemeinderatsmitglied wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung; Prozessführungsrecht der Gemeinde; Unterlassungsanspruch versus Grundrecht der Meinungsfreiheit
BVerfG, 1 BvR 573/25Stattgebender Kammerbeschluss v. 2025-11-03 · § 823 Abs 1 BGB
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Sorgfaltspflicht der Presse bei der Verdachtsberichterstattung insb über erhebliche Wirtschaftsstraftaten - hier: Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 und 2 GG durch fachgerichtliche Einschränkung der Wort- und Bildberichterstattung eines Nachrichtenmagazins im Zusammenhang mit dem sog Wirecard-Skandal - Gegenstandswertfestsetzung
BVerfG, 2 BvR 1760/22Stattgebender Kammerbeschluss v. 2025-09-08 · § 823 Abs 2 BGB
Stattgebender Kammerbeschluss: Zurückweisung der Berufung gem § 522 Abs 2 ZPO in einem "Dieselverfahren" trotz Klärungsbedürftigkeit entscheidungsrelevanter Rechtsfragen verletzt Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) - hier: erkennbare Möglichkeit einer Rechtsprechungsänderung nach Schlussanträgen des Generalanwalts in einem EuGH-Vorabentscheidungsverfahren sowie einer hierauf bezogenen Pressemitteilung des BGH
BVerfG, 2 BvR 1440/23Nichtannahmebeschluss v. 2025-04-29 · § 823 Abs 2 S 1 BGB
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde eines Kraftfahrzeugherstellers in einem "Dieselverfahren" unzulässig - konkrete Beschwer im jeweiligen Verfahren auch bei Verfassungsbeschwerden gegen Leitentscheidungen des BGH erforderlich - zudem keine hinreichende Darlegung einer Verletzung von rügefähigen Rechten durch Bildung eines Hilfszivilsenats am BGH für "Dieselfälle"
BVerfG, 1 BvR 2279/23Nichtannahmebeschluss v. 2024-04-10 · § 823 Abs 2 BGB
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der wörtlichen Wiedergabe von Auszügen aus Tagebüchern des Beschwerdeführers, die im Rahmen eines Strafverfahrens beschlagnahmt worden waren - Überschreitung der Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung nicht hinreichend dargelegt