BVerfG, 1 BvR 957/19Nichtannahmebeschluss v. 2019-12-18 · § 823 Abs 1 BGB
Nichtannahmebeschluss: Pressefreiheit gewährleistet kein Recht darauf, gerichtliche Veröffentlichungsverbote mit Mitteln der Presse unterlaufen zu können - hier: Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Verletzung eines Veröffentlichungsverbots nicht zu beanstanden - Verfassungsbeschwerde erfolglos, da offensichtlich unbegründet
BVerfG, 1 BvR 2276/19Nichtannahmebeschluss v. 2019-10-10 · § 823 Abs 2 BGB
Nichtannahmebeschluss: Zur Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde im Falle der Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer sitzungspolizeilichen Anonymisierungsanordnung im Strafverfahren - hier: vorrangige Geltendmachung zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche geboten
BVerfG, 1 BvR 1954/17Stattgebender Kammerbeschluss v. 2019-02-19 · § 823 BGB
Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Voraussetzungen an die gerichtlichen Untersagung einer Äußerung als "Schmähkritik" - hier: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch zivilgerichtliches Unterlassungsurteil bei ungerechtfertigter Bejahung des Vorliegens von Schmähkritik durch Äußerung in öffentlichem Kontext - Gegenstandswertfestsetzung
BVerfG, 1 BvR 1738/16Stattgebender Kammerbeschluss v. 2019-01-28 · § 823 Abs 1 BGB
Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Abwägung zwischen Kunstfreiheit (Art 5 Abs 3 S 1 GG) und allgemeinem Persönlichkeitsrecht (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) bei der Prüfung, ob und in welchem Umfang ein Unterlassungsanspruch gegen die öffentliche Präsentation eines Porträtbildes besteht - Präsentation des Bildes einer Minderjährigen in einem Kontext mit Gewalt und Kindesmissbrauch als schwerwiegende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts - Verletzung der Kunstfreiheit durch fehlende fachgerichtliche Abwägung bei der Bestimmung des Umfangs des Unterlassungsanspruchs
BVerfG, 1 BvR 666/17Stattgebender Kammerbeschluss v. 2018-05-02 · § 823 Abs 2 BGB
Stattgebender Kammerbeschluss: Voraussetzungen und Grenzen eines "äußerungsrechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs" in Form der Verpflichtung der Presse zur Publikation eines "Nachtrags" nach ursprünglich zulässiger Verdachtsberichterstattung - hier: Verletzung der Presse- und Meinungsfreiheit der Herausgeberin eines Nachrichtenmagazins (Art 5 Abs 1 S 1, S 2 GG) durch Verpflichtung zum Abdruck eines "Nachtrags" bzgl früherer Verdachtsberichterstattung - Gegenstandswertfestsetzung