BVerfG, 1 BvR 2979/10Stattgebender Kammerbeschluss v. 2012-09-17 · § 823 Abs 1 BGB
Stattgebender Kammerbeschluss: Diskussionsbeiträge in Internet-Foren und Reichweite der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) - hier: Verletzung von Art 5 Abs 1 GG durch verfehlte Einordnung einer Äußerung als unwahre Tatsachenbehauptung bzw Schmähkritik sowie durch unzureichende Abwägung
BVerfG, 1 BvR 2499/09, 1 BvR 2503/09Stattgebender Kammerbeschluss v. 2012-01-25 · § 823 Abs 1 BGB
Stattgebender Kammerbeschluss: Keine Regelvermutung für Vorrang des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegenüber Meinungsfreiheit bei schutzbedürftigen Interessen Jugendlicher oder junger Erwachsener - hier: zivilrechtliche Verurteilung einer Tageszeitung zur Unterlassung von identifizierender Wortberichterstattung über Bagatelldelikte jugendlicher Prominenter verletzt Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
BVerfG, 1 BvR 2678/10Stattgebender Kammerbeschluss v. 2011-12-07 · § 823 Abs 2 BGB
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zurückweisung zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche bzgl Äußerungen verletzt Betroffene teilweise in allgemeinem Persönlichkeitsrecht - Unzureichende Prüfung der Erweislichkeit des Tatsachenkerns von Äußerungen, die den Vorwurf der "Geldwäsche" und "Veruntreuung" enthalten, hinsichtlich der Rechtswidrigkeit bzw Strafbarkeit der Mittelverwendung - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
BVerfG, 1 BvR 1842/08, 1 BvR 2538/08, 1 BvR 6/09Stattgebender Kammerbeschluss v. 2010-09-14 · § 823 Abs 2 BGB
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 GG durch Untersagung einer als Werturteil zu qualifizierenden Wortberichterstattung über Vorgänge aus dem Sozialbereich einer prominenten Person - im Übrigen unzulässige sowie unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen, mit denen den Beschwerdeführerinnen die Bildberichterstattung über eine prominente Person untersagt worden ist
BVerfG, 1 BvR 1890/08Nichtannahmebeschluss v. 2010-09-08 · § 823 Abs 1 BGB
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Abweisung eines zivilgerichtlichen Anspruchs, durch den es einem Verein zur Verbraucheraufklärung untersagt werden sollte, die Milch eines bestimmten Unternehmens als "Gen-Milch" zu bezeichnen