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Der Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife setzt voraus, dass die Schülerinnen und Schüler einen mehrjährigen Pflichtunterricht in zwei Fremdsprachen besucht haben.
Erste Fremdsprache ist Englisch. Für diese Fremdsprache ist ein mindestens sechsjähriger Unterricht nachzuweisen. In der Klassenstufe 11 ist die Teilnahme am Unterricht im Fach Englisch verpflichtend.
Die Voraussetzung für die zweite Fremdsprache ist erfüllt, wenn
in dieser Fremdsprache ein durchgehender Unterricht ab der Klassenstufe 7 bis zum Abschluss der Klassenstufe 10 nachgewiesen wird und im Abschlusszeugnis der Klassenstufe 10 hierfür keine schlechtere Note als „ausreichend“ erteilt wurde (Niveau A) oder
die Fremdsprache ab der Klassenstufe 11 neu begonnen und bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 13 fortgeführt wird (Niveau B).
Eine in der Sekundarstufe I begonnene zweite Fremdsprache kann in den Jahrgangsstufen 12 und 13 fortgeführt werden, wenn ab der Klassenstufe 11 der Unterricht in dieser Fremdsprache besucht wird.
Unterricht in einer zweiten Fremdsprache über mindestens vier Jahre an der Oberschule, dem Gymnasium oder der Gemeinschaftsschule besucht und mindestens die…
falls die aus der Sekundarstufe I fortgeführte Fremdsprache nach der Einführungsphase abgeschlossen wurde und die ab der Einführungsphase neu beginnende…
Die Teilnahme am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache gemäß Absatz 3 Satz 1 und 2 wird durch die Teilnahme an einem durchgängigen mindestens vierjährigen…
Die Schulen bieten im Wahlbereich ab der Klassenstufe 6 eine zweite Fremdsprache an. Für Schülerinnen und Schüler, die die allgemeine Hochschulreife erwerben…
falls diese Fremdsprache nach der Einführungsphase abgeschlossen wurde und die ab der Einführungsphase neu einsetzende Fremdsprache Pflichtfremdsprache gemäß §…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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