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Diese Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung an öffentlichen Beruflichen Gymnasien im Freistaat Sachsen in den Fachrichtungen
Agrarwissenschaft,
Biotechnologie,
Ernährungswissenschaft,
Gesundheit und Sozialwesen,
Informations- und Kommunikationstechnologie,
Wirtschaftswissenschaft.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.