Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Bewertungen der Schülerleistungen in den Jahrgangsstufen 12 und 13 erfolgen auf der Grundlage von Punkten, die den Noten wie folgt zugeordnet sind:
„sehr gut“ entspricht 15, 14 oder 13 Punkten,
„gut“ entspricht 12, 11 oder 10 Punkten,
„befriedigend“ entspricht 9, 8 oder 7 Punkten,
„ausreichend“ entspricht 6, 5, oder 4 Punkten,
„mangelhaft“ entspricht 3 oder 2 Punkten oder 1 Punkt und
„ungenügend“ entspricht 0 Punkten.
Es dürfen nur ganze Punkte vergeben werden.
Diesen Noten werden in den Zeugnissen Punktzahlen eines 15-Punkte-Systems nach folgendem Schlüssel zugeordnet: Je nach Notentendenz werden der Note „sehr gut“…
Diesen Notenstufen werden Punktzahlen eines 15-Punkte-Systems nach folgendem Schlüssel zugeordnet: Je nach Notentendenz werden der Note „sehr gut“ 15/14/13, der…
Diesen Notenstufen werden Punktzahlen eines 15-Punkte-Systems nach folgendem Schlüssel zugeordnet: Je nach Notentendenz werden der Note „sehr gut“ 15/14/13, der…
Je nach Notentendenz werden diesen Notenstufen Punktzahlen eines 15-Punkte-Systems zugeordnet: der Note „sehr gut“ 15/14/13, der Note „gut“ 12/11/10, der Note…
Diesen Noten werden in den Zeugnissen, ausgenommen die Zeugnisse gemäß den Anlagen 7 und 9, Punktzahlen eines 15-Punkte-Systems nach folgendem Schlüssel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.