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Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses belehrt alle an der Abiturprüfung beteiligten Lehrkräfte über die zu beachtenden Vorschriften, insbesondere über die Verpflichtung zur Verschwiegenheit.
Die in den schriftlichen Prüfungen aufsichtführenden Lehrkräfte protokollieren den wesentlichen Prüfungsverlauf.
Über jede mündliche Prüfung wird ein Protokoll geführt. Es muss die Namen der Mitglieder des Fachausschusses und des Prüflings, die Namen und Dienststellen der aus dienstlichem Interesse teilnehmenden Zuhörenden, die Genehmigungen und Einverständnisse gemäß § 50 Absatz 5 Satz 2, den Beginn und das Ende der Prüfung, den wesentlichen Verlauf der Prüfung und die erteilte Punktzahl enthalten. Die schriftlich formulierten Prüfungsaufgaben sind dem Protokoll beizufügen. Dieses ist von allen Mitgliedern des Fachausschusses zu unterzeichnen. Absatz 2 gilt entsprechend.
Vor Beginn der Abiturprüfung werden die Prüflinge über die geltenden Bestimmungen belehrt. Die Prüflinge sind vor Beginn jeder Prüfung zu fragen, ob sie sich gesundheitlich in der Lage fühlen, die Prüfung abzulegen. Die Fragestellung und die Antworten sind im Protokoll zu vermerken.
Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses belehrt alle an der Abiturprüfung beteiligten Lehrkräfte über die hierbei zu beachtenden Vorschriften,…
Über die Verhandlungen des Prüfungsausschusses wird ein Protokoll geführt, das von der oder dem Vorsitzenden und dem protokollführenden Mitglied des…
Die in den schriftlichen Prüfungen aufsichtführenden Lehrkräfte protokollieren den wesentlichen Prüfungsverlauf einschließlich etwaiger besonderer Vorkommnisse.…
Der/Die Vorsitzende der Abiturprüfungskommission beauftragt ein Mitglied der Abiturprüfungskommission mit der Anfertigung der allgemeinen Niederschrift über die…
Vor Beginn der Abiturprüfung werden die Prüflinge über die zu beachtenden Vorschriften belehrt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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