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Die oder der Vorsitzende der Abiturprüfungskommission bildet für die Durchführung der mündlichen Prüfung in den einzelnen Fächern jeweils einen Prüfungsfachausschuss.
Einem Prüfungsfachausschuss gehören als Mitglieder an: Die Mitglieder des Prüfungsfachausschusses sollen in dem jeweiligen Fach ihre Lehramtsprüfungen abgelegt oder unterrichtet haben.
eine von der Schulaufsichtsbehörde3 berufene Fachlehrkraft als Fremdprüferin oder Fremdprüfer (Zweitprüferin oder Zweitprüfer) und Vorsitzende oder Vorsitzender,
die jeweilige Fachlehrkraft, die die Studierende oder den Studierenden in der abschließenden Jahrgangsstufe unterrichtet hat, als Fachprüferin oder Fachprüfer (Erstprüferin oder Erstprüfer), im Verhinderungsfalle eine andere Fachlehrkraft in der Regel des Abendgymnasiums,
eine Schriftführerin oder ein Schriftführer.
Die Schriftführerinnen und Schriftführer werden von der Schulleiterin oder dem Schulleiter vorgeschlagen. Sie haben nur beratende Stimme.